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   BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84   

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https://dejure.org/1984,3493
BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84 (https://dejure.org/1984,3493)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 6 B 48.84 (https://dejure.org/1984,3493)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 6 B 48.84 (https://dejure.org/1984,3493)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs - Annahme eines Verfahrensmangels auf Grund der unterlassenen Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Hinreichende Bezeichnung eines Verfahrensmangels in Bezug auf eine unzureichende ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche auf weist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21]).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Das erfordert, das innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm selbst geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105] und Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, die fachärztlichen Gutachten aus den beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130] und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 137 = DÖV 1982, 410]).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Davon abgesehen wird einem Prozeßbeteiligten das rechtliche Gehör nicht "versagt", wenn er nicht die verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten ausschöpft, sich rechtliches Gehör in dem von ihm für erforderlich gehaltenen Umfang zu verschaffen (BVerfGE 28, 10 [14]; BVerwGE 19, 231 [237]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30]).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Das erfordert, das innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm selbst geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105] und Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, die fachärztlichen Gutachten aus den beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130] und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 137 = DÖV 1982, 410]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Ob es die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens für erforderlich hält, bestimmt das Tatsachengericht auch in solchen Fällen grundsätzlich nach seinem Ermessen (BVerwGE 18, 216 [217 f.]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Davon abgesehen wird einem Prozeßbeteiligten das rechtliche Gehör nicht "versagt", wenn er nicht die verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten ausschöpft, sich rechtliches Gehör in dem von ihm für erforderlich gehaltenen Umfang zu verschaffen (BVerfGE 28, 10 [14]; BVerwGE 19, 231 [237]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Der Verfahrensmangel einer unzureichenden Sachaufklärung ist aber nur dann i.S. des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO "bezeichnet", wenn in der Beschwerde auch angegeben wird, inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf dem Unterbleiben der weiteren Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 338 [339]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84
    Davon abgesehen wird einem Prozeßbeteiligten das rechtliche Gehör nicht "versagt", wenn er nicht die verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten ausschöpft, sich rechtliches Gehör in dem von ihm für erforderlich gehaltenen Umfang zu verschaffen (BVerfGE 28, 10 [14]; BVerwGE 19, 231 [237]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30]).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
  • VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3027/88

    Zustimmungspflichtigkeit der Einführung einer Spielautomatensteuer in Hessen

    Da es sich bei der durch die angegriffene Satzung geregelten Steuer um die unveränderte Fortsetzung der Besteuerung von Spielapparaten nach dem Vergnügungssteuergesetz handele, hätten die bei Steueranhebungen zu beachtenden Regeln eingehalten werden müssen, die in der Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluß vom 31. Juli 1984 - 6 B 48/84) aufgestellt worden seien, wonach es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbiete, eine Steuer auf mehr als das Doppelte des bisherigen Betrages zu erhöhen.
  • VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3028/88

    Gültigkeit einer hessischen Gemeindesatzung über die Besteuerung von

    Da es sich bei der durch die angegriffene Satzung geregelten Steuer um die unveränderte Fortsetzung der Besteuerung von Spielapparaten nach dem Vergnügungssteuergesetz handele, hätten die bei Steueranhebungen zu beachtenden Regeln eingehalten werden müssen, die in der Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluß vom 31. Juli 1984 - 6 B 48/84) aufgestellt worden seien, wonach es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbiete, eine Steuer auf mehr als das Doppelte des bisherigen Betrages zu erhöhen.
  • VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3026/88

    Gültigkeit einer hessischen Gemeindesatzung über die Besteuerung von

    Da es sich bei der durch die angegriffene Satzung geregelten Steuer um die unveränderte Fortsetzung der Besteuerung von Spielapparaten nach dem Vergnügungssteuergesetz handele, hätten die bei Steueranhebungen zu beachtenden Regeln eingehalten werden müssen, die in der Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluß vom 31. Juli 1984 - 6 B 48/84) aufgestellt worden seien, wonach es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbiete, eine Steuer auf mehr als das Doppelte des bisherigen Betrages zu erhöhen; das sei aber hier bei den Geräten ohne Gewinnmöglichkeit geschehen.
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